Damit der tägliche Verkehr während der Winterzeit sicher über die Straßen fahren kann, werden hohe Mengen an Streusalz gegen Eis und Schnee eingesetzt. Anhaftend an Reifen und Radkästen gelangen diese Salze in die Parkhäuser und Tiefgaragen. Dies wird durch Pfützen und verschmutzte Bodenflächen sichtbar. Was auf den ersten Blick für den Eigentümer nur ein Ärgernis hinsichlich der Verschmutzung ist, stellt sich für die Baukonstruktion ganz anders dar. Hier kann es zu Korrosionsschädigungen kommen: Durch feine Risse (z. B. im Fahrbahnboden) kann Salzwasser (Chloride) bis zur Stahlbewehrung vordringen. Ist es dort einmal angekommen stellt sich bei vorliegender Feuchtigkeit Lochfraßkorrosion am Bewehrungsstahl ein.
Ob ein Schaden vorliegt oder zukünftig eintritt kann zuverlässig festgestellt werden. Nicht jeder Riss in einem Stahlbetonbauteil führt zwangsläufig zu einem Schaden. Durch regelmäßige Inspektionen (Prüfung) können Schwachstellen lokalisiert und frühzeitig Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Dies ist wichtig um Störungen im Parkhaus (Parkbetrieb) gering zu halten. Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit erhalten wieder ihren hohen Stellenwert.
Wasseransammlungen an ungeschützten Bauteilen von z. B. Tiefgaragen ermöglichen, dass hohe Konzentrationen von Chloriden in den Beton gelangen und sich auf Höhe der Bewehrung ansammlen. Nicht sichtbare Lochfrasskorrosion im Inneren der Konstruktion ist die Folge. Bleiben diese Vorgänge unbeachtet kann dies in einer kostspieligen Parkhaussanierung münden.
Sofern der Verdacht besteht, dass Schadsalze in die Baukonstruktion eingedrungen sind, kann mittels Laborversuch die Chloridkonzentration tiefenabhängig bestimmt werden. Nachdem die Lage der Bewehrung mittels zerstörungsfreier Betondeckungsmessung lokalisiert wurde, ist eine Aussage über den Grad der Gefährdung möglich. Um an großflächigen Betonbauten eine wirtschaftlich vertretbare Untersuchung durchzuführen findet die Potentialfeldmessung Anwendung. Mit ihr kann aktive Bewehrungskorrosion lokalisiert werden.
Wie hoch ein Parkhaus oder eine Tiefgarage durch Chloride belastet wird, kann orientierend über die folgenden Punkten beurteilt werden:
Die Erstellung eines Instandhaltungsplans für Parkbauten ist an mindestens zwei Zeitpunkten grundsätzlich erforderlich: während des Neubaus und während einer umfangreichen Instandsetzung. Durch regelmäßige Begehungen (Inspektion und Wartung) können Fehlstellen in der Konstruktion behoben werden, bevor ein Schaden entsteht.
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